Private Krankenversicherung: Minimale Einschränkungen – Maximale Leistungen

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter anderem ist der Beitrag nicht an das Einkommen gekoppelt und es gibt kaum Einschränkungen in Bezug auf die Leistungen. Unabhängig von Verordnungs- oder Behandlungsbudgets wird mit dieser Versicherungsform eine optimale medizinische Versorgung sichergestellt, die für fast alle Kosten aufkommt.

Zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung zählen unter anderem die bis zu 90-prozentige Kostenübernahme für Zahnersatz, die Inanspruchnahme von Privatärzten sowie die Möglichkeit, Verdienstausfälle durch Arbeitsunfähigkeit vollständig zu kompensieren. Zudem geht mit der privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung mit Ausbaustufen als Ergänzung einher. Je nach Tarif werden auch Kosten für häusliche Behandlungspflege, naturheilkundliche Anwendungen, Besuche bei Heilpraktikern oder Komfortleistungen im Krankenhaus übernommen.

Wer profitiert?
Freiberufler und Selbstständige haben grundsätzlich freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Außerdem sind folgende Personengruppen mit einem Mindesteinkommen von 59.400 Euro jährlich (Beitragsbemessungsgrenze Stand 2018) dazu berechtigt, sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen:

  • Geschäftsführer und leitende Arbeitnehmer
  • Unternehmer und Freiberufler
  • Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
  • Ruhestandsbeamte
  • Familienangehörige und Hinterbliebene

Die Vorteile im Überblick:

  • Freie Krankenhaus- und Arztwahl (inkl. Fachärzte/Spezialisten)
  • Freie Wahl des Versorgungsniveaus bzw. freie Tarifauswahl
  • Optimale Verdienstausfallversorgung
  • Alterungsrückstellungen zur Beitragsstabilisierung im Alter
  • Faire Beitragszahlungen je nach Tarif ohne Einkommenskopplung
  • Anteilige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Zusätzliche Boni möglich (z.B. Gesundheitsbonus oder Verhaltensbonus)

 

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