Interessante Steuervorteile mit der Rürup-Rente

Bei der staatlich geförderten Rürup-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge, bei der eine lebenslange Rente aufgebaut wird. Dank erheblicher Steuervorteile sichert sich der Sparer eine besondere Förderung. Sämtliche Beitragszahlungen können grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, wobei im Jahr 2018 der anteilige Betrag von 86% von 23.712 Euro bis zu einer Höhe von 20.392,32 Euro von der Steuer abgezogen werden kann. Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2% und steigt bis zur Erreichung der 100% im Jahr 2025. Bei Verheirateten ist teilweise der doppelte Betrag steuerwirksam in die Rürup-Rente zahlbar.

Mit Hilfe dieses Rentenmodells lassen sich also Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und eine etwaige Kirchensteuer sparen. Und auch innerhalb der Rürup-Rente bieten sich vielfältige Möglichkeiten von einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung bis hin zu einem Fondssparplan.

Wer profitiert?

-Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und somit keinen Anspruch auf Riester-Rente haben
-Gut verdienende Angestellte, die höhere Steuerabzüge während der Ansparphase haben
-BU-Interessenten wegen der doppelten Vorteile, die sich aus der Kombination mit der Rürup-Rente ergeben
-Steuern zahlende Studenten

Die Vorteile im Überblick:

  • Steuerlich geförderte Altersvorsorge mit 86% Steuerabzug im Durchschnitt (bis 2025 auf 100% steigend)
  • Garantierter Steuervorteil für die Gesamtlaufzeit
  • Durch Option der Zuzahlung effektiver und flexibler Vermögensaufbau
  • Kombinationsprodukte mit Berufsunfähigkeitsversicherung und Aussicht auf doppelte staatliche Förderung

 

In 2 Minuten zur persönlichen Beratung

Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. Wir kontaktieren Sie mit passenden
Terminvorschlägen für Ihre persönliche Beratung. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0261 960987-70

  1. 1Ihre Angaben
  2. 2Unser Terminvorschlag
  3. 3Persönliche Beratung

    *Pflichtfeld

    Kriterien für die Rürup-Rente

    Die Kriterien, die für die Rürup-Rente erfüllt werden müssen, sind vergleichbar mit denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählt unter anderem, dass die angesparte Summe nicht in Form einer Kapitalauszahlung Verwendung finden darf und die Rentenzahlungen nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. Es gibt kein Recht auf Übertragbarkeit, Vererbbarkeit oder Veräußerbarkeit der Ansprüche und es muss eine lebenslange Zahlung vertraglich festgelegt sein.

    Die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente ist abhängig vom Renteneintrittsalter. Ist der steuerfreie Rentenanteil erst einmal festgelegt, so bleibt er konstant bestehen. Ansonsten steigt der Besteuerungsanteil jährlich an, bis im Jahr 2040 100% erreicht wurden. Aktuell liegt der steuerpflichtige Rentenanteil bei 76%. Ab dem Folgejahr des Rentenbezugs wird der steuerfreie Anteil als absoluter Freibetrag über den Gesamtrentenbezug festgeschrieben.