Eigenbelastung abfangen – Die private Pflegeversicherung

Fast 2,9 Millionen Deutsche sind mittlerweile von der Pflegebedürftigkeit betroffen – und die Tendenz zeigt auch für die kommenden Jahre klar nach oben. Bis 2050 soll gar mit bis zu 4,7 Millionen Pflegebedürftigen in der Bundesrepublik zu rechnen sein. Fest steht: Es kann jeden treffen, denn als Folge des medizinischen Fortschritts und des demografischen Wandels erreichen immer mehr Menschen ein sehr hohes Alter. Der Großteil der Betroffenen wird zuhause betreut, ein Drittel ist auf eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung angewiesen.

Problematisch ist die Tatsache, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung immer weiter sinken und auch die Angehörigen daher nicht selten dazu gezwungen sind, auf ihr angespartes Vermögen zurückzugreifen. Dies bedeutet eine hohe Eigenbelastung, die mit einer privaten Pflegeversicherung aufgefangen und gelindert werden kann.

Wer profitiert?
Aufgrund des statistischen Risikos der Pflegebedürftigkeit und der Haftungspflicht der Angehörigen, zählen auch Nachkommen von pflegebedürftigen Personen zur Zielgruppe:

  • Senioren
  • Kinder im Erwachsenenalter
  • Beitragszahler ab dem 40. Lebensjahr
  • Eventuell auch jüngere Beitragszahler

Die Vorteile im Überblick:

  • Leistungen in Form von Pflegegeld und/oder Sachwerten
  • Inanspruchnahme eine Pflegeheims oder -dienstes möglich
  • Auszahlungen von Geldleistungen an privat Pflegende
  • Kostenerstattungen für Pflegehilfsmittel

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    Jeder zweite Deutsche wird früher oder später zum Pflegefall und muss entweder das Geld für ein Pflegeheim aufbringen oder aber die finanzielle Verantwortung liegt bei den Angehörigen. Wie bei fast allen Versicherungsformen gilt auch bei der privaten Pflegeversicherung die Faustregel: Je besser gesundheitlicher Zustand und je jünger der Beitragszahler, umso günstiger die Beiträge. Aufgrund der Inflation erfahren die vertraglich vereinbarten Leistungen im Laufe der Zeit beinahe unausweichlich eine gewisse Abwertung. Diese bei durchschnittlich 2% liegende Entwertung kann umgangen werden, indem man sich für einen Tarif mit einem integrierten Inflationsschutz entscheidet.