Sterbegeldversicherung

Die private Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall des Versicherungsnehmers ein Sterbegeld an die Angehörigen aus, mit dem sie die Bestattung den Wünschen des Verstorbenen entsprechend ohne hohe finanzielle Belastungen ausrichten können. Früher erhielten die Hinterbliebenen von gesetzlich Krankenversicherten hierfür einen gewissen Betrag von der Krankenkasse, der 2004 jedoch abgeschafft wurde.

Zwar erhalten die Angehörigen von Beamten ein Sterbegeld und auch manche Arbeitgeber unterstützen die Familien von verstorbenen Mitarbeitern finanziell. Meist müssen sämtliche Bestattungskosten aber aus dem Vermögen des Verstorbenen oder von den Angehörigen selbst bezahlt werden. Dabei belaufen sich die Kosten für Bestattung und anschließende Grabpflege schnell auf mehrere Tausend Euro. 

Wer profitiert?
Ältere Versicherungsnehmer sollten trotz etwas höherer Beiträge eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit vereinbaren. Jüngere und gesunde Menschen brauchen hingegen weniger auf die Wartezeit achten und können eine Gesundheitsprüfung meist umgehen.

Die Vorteile im Überblick:

  • in vielen Fällen keine Gesundheitsprüfung notwendig
  • eingezahlte Summe ist Hartz-IV-sicher
  • lebenslanger Versicherungsschutz nach Vertragsunterzeichnung
  • Unfalltod ist mitversichert

 

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